Tarif 595: Jetzt lohnt sich Fitness-Guide mehr denn je

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Abrechnung von Gesundheitsförderungsbeiträgen für Fitness-Abos einheitlich nach Tarif 595 erfolgen. Das bedeutet: Die bisherige Abonnementsbestätigung entfällt. Neu braucht es einen standardisierten Rückforderungsbeleg im XML-5.0-Format.

Für Fitness-Guide-zertifizierte Center gibt es dabei einen klaren Vorteil: Der SFGV stellt die passende Software kostenlos zur Verfügung, inklusive elektronischer Übermittlung an teilnehmende Krankenversicherungen.

Warum sich Mitgliedschaft und Zertifizierung jetzt mehrfach lohnen

1. Kostenfreie Software
Nur für SFGV-Mitglieder und Fitness-Guide-zertifizierte Center steht die vorgesehene Lösung kostenlos zur Verfügung. Dazu gehört auch die elektronische Übermittlung via MediData.

2. Weniger Aufwand im Alltag
Kundendaten können über eine Excel-Schnittstelle aus der bestehenden Verwaltungssoftware übernommen werden. Das spart Zeit und reduziert manuellen Aufwand.

3. Vorgehen zum Einreichen des neuen Formulars für die Gesundheitsförderungsbeiträge der Krankenversicherungen an die Fitness-Abos
Die Abonnementsbestätigung wird durch den neuen Rückforderungsbeleg ersetzt. Es gibt 2 Wege:

a. Neues strukturiertes Abrechnungsformular
Die vom SFGV zur Verfügung gestellte Software erstellt das neue Abrechnungsformular. Das Fitness-Center druckt das Abrechnungsformular als PDF auf Papier und übergibt es dem Kunden. Dieser reicht das Abrechnungsformular bei seiner Krankenversicherung ein und stellt das Beitragsgesuch.

b. Elektronische Einreichung
Mit der Software des SFGV können Sie das Abrechnungsformular auch elektronisch direkt an die betreffende Krankenversicherung übermitteln. Im Moment ist nur die Helsana in der Lage, diese Übermittlung (eTG) zu empfangen. Bei allen anderen Krankenversicherungen wird es länger dauern.

4. Schulungen und Unterstützung

Für die Einführung sind Webinare, FAQ und eine Wegleitung vorgesehen. Damit erhalten Center nicht nur eine Software, sondern auch die nötige Begleitung für die Umstellung.

Was wichtig bleibt

Tarif 595 garantiert keine automatische Rückerstattung. Ob Kundinnen und Kunden einen Beitrag erhalten, hängt weiterhin von ihrer Zusatzversicherung ab.

Ebenso wichtig: Der Tarif 595 betrifft die Abrechnung, nicht die Anerkennung durch die Krankenversicherung. Für die Anerkennung bleibt die entsprechende Zertifizierung weiterhin entscheidend.

Ihr konkreter Mehrwert

Die Mitgliedschaft beim SFGV und die Zertifizierung durch den Fitness-Guide lohnen sich jetzt gleich mehrfach:

  • Kostenfreie Tarif-595-Software für die Erstellung des neuen strukturierten Abrechnungsformulars als PDF.
  • Elektronische Übermittlung ohne zusätzliche MediData-Kosten, sobald genügend Krankenversicherungen diese Möglichkeit anbieten.
  • Zugang zu Schulungen, FAQ und Wegleitung.
  • Frühzeitige und professionelle Vorbereitung auf die Umstellung per 1. Januar 2027.
  • Umfangreiche Dienstleistungen für Ihren geschäftlichen Erfolg wie Kundenmagazin Gesund & Fit, massive Vergünstigung bei den Suisa-Gebühren Gruppen-Kurs usw.

Hier finden Sie die Auflistung: Vorteile für Mitglieder

Jetzt handeln

Die Umstellung kommt für alle. Für Mitglieder SFGV und zertifizierte Center wird sie jedoch einfacher, günstiger und professioneller.

Wer sich jetzt mit dem SFGV und dem Fitness-Guide aufstellt, profitiert nicht nur bei der Einführung des Tarif 595, sondern stärkt auch die Position des eigenen Centers gegenüber Kundinnen, Kunden und Krankenversicherern.

Wir haben eine umfangreiche Landingpage für Sie erstellt:
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen. Nichtmitglieder des SFGV können sich direkt anmelden oder eine kostenlose Beratung anfordern.

https://595.sfgv.ch »